Ausstellung zur Versammlung am 31.10.1989 im Gasthof Krumhermersdorf
Verpflichtung zur Jugendweihe
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Eine Antwort der Schule erhielten wir nicht. Der mündliche Bescheid: "Ein Zettel müsse nun nicht mehr sein, aber man wolle doch wissen, mit was für Kindern man es zu tun hat", war in jedem Fall sehr unbefriedigend. |
Sehr geehrte Frau Martin!
Ich nehme an, daß die "Anmeldung zur Jugendweihe" jetzt in der 1. Klasse nicht Ihre Idee ist. Bitte geben Sie deshalb diesen Brief entsprechend weiter.
Wir - meine Frau und ich - sind der Meinung, daß die Entscheidung für die Jugendweihe bereits wesentlich mit dem betreffenden Jugendlichen erörtert werden sollte. Und nicht zu dieser Zeit bereits festliegt. Es ist nun aber normal, daß ein Kind der 1 Klasse (7 Jahre!) noch nicht entscheidet, was es mit 14 Jahren tun wird. Ansonsten wird die Jugendweihe zum leeren Formalismus! Das dürfte nicht im Sinn der Sache liegen.
Um es vorsichtig zu formulieren: Man sollte schnell wieder davon abgehen, in der 1. Klasse solche Anmeldescheine auszugeben. Im Interesse der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule. - Bitte wenden Sie sich in der 6. oder 7. Klasse mit solch einer Anmeldung an Dorothea. Wir haben ihr das, was in diesem Brief steht, erklärt. Dorothea sieht es ein, ist aber unzufrieden, Ihnen, Frau Martin, keinen ausgefüllten Zettel mitbringen zu können: Wo es doch "Pflicht" war! Es ist nicht schön, daß sie so in Konflikt mit sich selbst gerät; wir würden es für gut halten, wenn Sie bei Unklarheiten mit uns, nicht mit Dorothea sprächen.
Ihr H. Doerffel
Anmerkungen aus dem Jahr 2000:
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