Gerichtsbücher Zschopau (Krumhermersdorf)

24.04.1692 Zuschreibung
(Paul Krautscher)
an Johann Uhlmann


Gerichtsbücher Zschopau Nr 111, Bl. 83b

Verkäufer: Paul Krautscher (?), nicht mehr verfügbar
Käufer: Johann Uhlmann
Grenzen zu
den Nachbarn:
Oben: Gottfried Seidel
Unten:
Vorn: An der Gemeinde
Hinten: Abraham Gläser
Allgemeine
Verpflichtungen:
der Besitzer muss solches in Jahr und Tag aufbauen

Gerichtliche Zuschreibung Johann Uhlmann wüste Brandstädt und Gertigen betreffende

Kund und zu wissen sei hiermit, weme es nöthig, daß heute, dato den 24. Aprilis dieses jetzt laufenden 1692. Jahres in des hochedelgebornen Gestrengen und Mann vesten Herrn George Rudolphs Metzschens, uff Porschendorff Gerichten allhir zu Krumhermersdorff vor uns endesgenannden Richter und Schöppen aufkommen und erschienen

Johann Uhlmann, vorgebende wie ihme von seinen hochadl. Gestrengigkeit vergünstiget worden, Paul Krautschers wüste Brandstatt nebst dem zugehörigen Gertigen aufzubauen, welches in Reinen und Steinen zu befinden, forne an die Gemeinde, hinten an Abraham Gläsers, oben an Gottfried Seidels stoßende,

und weil er dann gerichtlich angelobet, solches in Jahr und Tag aufzubauen, des haben wir mit genehmhaltung (?) seiner Hochadl. Gestrengigkeit ihme solches gerichtlich verschreiben lassen bewilliget wofüre er seinem Versprechen nicht nachkäme

  • 1 Gutes Schock Groschen seiner Hochadl. Gestrengigkeit
  • 1 Gutes Schock der Kirchen allhier
  • 30 Groschen denen Gerichten

Es giebet auch Besitzer jährl. der Gemeinde 2 Groschen 6 Pfennig, als 1 Gr. 3 Pf zu walburgis und 1 Gr. 3 Pf zu Michaelis

Solches ist zwar mit CONSENS unseres hochadl. Lehn und Gerichtsherrn beschloßen. Es wird aber nochmals der selbige umb die RATIFICATION freund- lichen ersuchet und angelanget.

Geschehen vor Andreas Klammern, Erbrichter
im Beysein Martin Schreiters und Michael Müllers, Gericht schöppen
im Jahr wie oben genannt.
George Rudolph Metzsch

Kund und zu wissen sei hiermit, wem es nötig, daß heute, den 24. April 1692 in des hochedelgebornen gestrengen und ehrenfesten Herrn George Rudolphs Metzsch auf Porschendorf Gericht hier zu Krumhermersdorf vor uns unten genannten Richter und Schöffen angekommen und erschienen ist

Johann Uhlmann, vorgebend, daß ihm von seinen hochadligen gestrengen Herrn vergünstiget wurde, Paul Krautschers wüste Brandstätte zusammen mit dem dazugehörigen Garten aufzubauen, welche sich in Rainen und Steinen befinden: vorn an die Gemeinde, hinten an Abraham Gläsers , oben an Gottfried Seidels Grundstück stoßend.

Und weil er gerichtlich versprach, dieses alles in Jahr und Tag aufzubauen, haben wir (unter Vorbehalt der Zusage seiner Hochadl. Gestrengigkeit) ihm das alles gerichtlich verschreiben zulassen bewilligt. Wenn er aber seinem Versprechen nicht nachkäme, zahlt er

  • 60 Groschen seiner Hochadl. Gestrengigkeit
  • 60 Groschen der Kirche hier
  • 30 Groschen dem Gericht

Es gibt auch der Besitzer jährlich der Gemeinde 2 Groschen 6 Pfennig, und zwar 1 Gr. 3 Pf am 30. April und 1 Gr. 3 Pf am 29. September

Solches ist zwar mit Zustimmung unseres hochadligen Lehn- und Gerichtsherrn beschlossen worden, es wird aber nochmals derselbe um die Unterzeichnung freundlich ersucht.

Geschehen vor Andreas Klammer, Erbrichter
im Beisein Martin Schreiters und Michael Müllers, Gerichtschöffen
am 24. April 1692
George Rudolph Metzsch