Gerichtsbücher Zschopau (Krumhermersdorf)
Verkäufer: | Johann George Uhlmann |
Käufer: | Johann George Uhlmann jun. |
Kaufpreis: | 220 Schock Groschen |
Grenzen zu den Nachbarn: |
Oben: Gottfried Uhlmanns Gut |
Unten: August Beyers Gut | |
Vorn: Johann Gottlieb Neubauers und Gottlieb Lindners Gärte | |
Hinten: der Grenzbac | |
Allgemeine Verpflichtungen: |
daß die Besitzer dieses Großgartens einen Fahrweg aus dem Dorfe zu halten und zu gestatten schuldig sind, |
Auszug: (Versorgung der alten Vorbesitzer) |
Jedoch soll dieser Auszug, wenn eines von beyden Eltern stürbe in Ansicht des Getreydes und Ackers nur zur Hälfte, wegen des Übrigen aber ... an den überbliebenen Theil entrichtet werden; |
Inventar: |
2 Ochsen mit Geschirr
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Kauf-Contract Wir, die hochadeligen Metzschischen Gerichte zu Krumhermersdorff und zum Lehnhaus Zschopau urkunden und bekennen hiermit, was maßen unten gesetzten dato vor uns |
zwischen Johann George Uhlmann senior, als Verkäufer seines (kleinen) Bauerngutes und Johann George Uhlmann junior als Käufer |
in Person erschienen und beyderseits nach dem zuvörderst er [klären?] das Vater letzteren seinen Sohn quod hunc actum aus der väterlichen Gewalt gelassen, dieser auch solches bestens acceptirt, sich nicht nur zu dem gerichtts projectirten Kauff aufsatze umb dato Krumhermersdorff den 9. Marti 1778 in allen und jeden Punkten und Clausuln auf beschehenen Nachlesen nochmals bekennet haben sondern auch hierauf folgenden beständigen und unwiderruflichen ... Kaufs Contract gerichtlich vollzogen und zustandegebracht worden, nehmlich: | Der Vater erklärt das Erziehungsrecht über den Sohn für beendet (weil solches einen Vertrag nicht erlauben würde) |
Es verkaufet eingangs gedachter Johann George Uhlmann Sen sein am 8. Mart 1740 vom Vater gleichen Nahmens um 220 Schockgroschen -, -, erkauften und völlig bezahlten auch in seinen richtigen Reinen und Steinen gelegenen oben an Gottfried Uhlmanns unten an August Beyers Güthen, vorne an Johann Gottlieb Neubauers und Gottlob Lindners Gärten, und hinten an die Kurfürstliche Scheidebach stoßenden Großgarten, an Haus, Hof, Scheune, Ställen, Feldern, Wiesen und Holtze, auch was im Guthe Erd Wied Niet Bund Wand Mauer Leim und Nagelfest ist mit folgendem Inventario, als
2 Ochsen mit Geschirr 2 Kühe 3 Hühner 2 Scheffel Korn 10 Scheffel Hafer 1 Waagen mit allem Zubehör 1 siebenbalkigte Egge 1 Handt Schaar mit 2 Gezinken Ein Brach Schaar Ein Pflug mit Schaar und Seche Ein Rüttel mit 2 Kämmen Eine Radehaue Eine Heu, eine Ofen und 1 Mistgabel Ein Misthacken Eine Schaufel Ein Radekarren Ein Heu Seil Ein Meßviertel Ein Hopfen Steckel Ein Backtrog mit vorhandenen Schüßeln Das nöthige und vorhandene Geräthe in der Scheune Eine Futterbank mit Meßer Zwey Kraut Heckeln Ein Grabe Scheit Eine Axt und eine Hand Säge |
Also: Der Vater verkauft sein Bauerngut, das er von seinem gleichnamigen Vater am 8.3.1740 um 220 Schockgroschen kaufte. Die Grenzen des Gutes sind:
Folgendes Inventar wird genannt |
Auch denen darauf haftenden Rechte und Gerechtigkeiten, Nutz und Beschwerungen, insonderheit, daß die Besitzer dieses Großgartens einen Fahrweg aus dem Dorfe zu halten und zu gestatten schuldig sind, nichts überall davon ausgeschlossen, sondern wie er und seine Nachfahren alles besessen, genutzet und gebrauchet, oder nutzen und gebrauchen können sollen und mögen erb und eigenthümlich an gedachten seinen Sohn
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Der Besitzer des Gutes muß einen Fahrweg
aus dem Dorf zur Börnichener Straße
gestatten und instand halten. All das verkauft er an seinen Sohn Johann George Uhlmann jun.für 280 Gulden Meißner Währung, die wie folgt zu bezahlen sind:
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Um welches Kauf Pretium Käufer auch sothanen Großgarten angenommen und die Kauf Summe gesetzter maaßen zu bezahlen, auch seinen Eltern auf Lebenszeit folgenden jährlichen Auszug abzugeben versprochen als 1 Scheffel Hafer Acker im dritten Nutzen, oder dafür 2 Scheffel Hafer und 1 Schock Stroh 1 Viertel gedüngten Erd Äpfel Ackers, wo Käufer seine hinlegt 1 Scheffel Korn von Tenne, und 1/2 Viertel Weitzen, auch freien Hausraum und eine Kammer, oder wenn sich Verkäufer eine Stube besonders, entweder im Schuppen oder aufs Wohnhaus bauen will, so will Käuffer 4 Schock Groschen zu dem Bau Kosten beytragen, auch jährlich ein Scheffel [?] Holtz hierzu an Guthe geben, selbst machen und anfahren, ingleichen zur Haltung einer Kuh, ||| Huthung und zur Sommerfütterung ein Stückgen Garten, ein Kraut und ein Rübenbeet, wenn sie aber die Kuh nicht mehr zu halten gesonnen, daführ jehrlich 6 Kannen Butter und 1 Schock Eyer zu geben Jedoch soll dieser Auszug, wenn eines von beyden Eltern stürbe in Ansicht des Getreydes und Ackers nur zur Hälfte, wegen des Übrigen aber ... an den überbliebenen Theil entrichtet werden; wobey annoch zu bemerken, daß Verkäuffers zwey annoch lebende Brüder, Christoph und Hans Christoph Uhlmann, daß nach dem alten Kauffe vom 8. Mart 1740 habende Vorkauffs Recht an diesem Groß-Garten, besage eines unter heutigem Dato abgefaßten und bey dem gerichtlichen Protocolle in originali befindliche Registratur gerichtlich renunciret. |
Außerdem verpflichtet er sich zu folgenden Natural-Leistungen (Auszug):
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Gleichwie nun hierauf Verkäufer die Lehn an dem erkauften Großgarten und Zubehör aufgelassen, jedoch sich zugleich, solanges ihm beliebig, die Wirthschafft zu führen, auch wegen derer unbezahlten Kaufgelder die Hypothec daran ausdrücklich reserviret, Käuffer solches zugestanden, und die Hypotec wegen 280 Gulden ,-- ,-- unbezahlter Kaufgelder constituiret und angelobet, | Zwar ist nun der Sohn der Eigentümer. Doch behält sich der Vater vor, die Wirtschaft zu führen, solange es ihm beliebt ... (Na da!) Als Sicherheit für die zu bezahlenden Raten wird eine Hypothek eingetragen |
hiernach beyderseits Contrahenten nach beschehener Seiden Vorlesung mit diesem ihren geschlossenen Kauf Contract nachmals wohleinig und zufrieden gewesen und alles darinnen abgehandelte gegeneinander acceptirt, auf alle entgegengesetzte Ausflüchte, so noch überhaupt als insbesondere der listen Überredung, Übereilung, Miß- und Nichtverstandes, ...legung über oder unter die Hälfte, der Wieder-Einsetzung in den vorigen Stand, nicht erfüllter Contracte, anders abgeredeten als niedergeschriebenen Sache, auch der Kaufs-Regul: Daß eine allgemeine Verzicht[serklärung] nicht gelte, wenn nicht eine besondere vorausgegangen, ausdrücklich renunciret und sowohl in genere als in speci darüber transigiret, dieselben auch hierüber den Handschlag abgegeben, und um des Erbkaufs Contracto Confirmation sowohl um consens in die reservirte und constituirte Hypotec, und um die Lehnsreichung geziemend angesuchet, und sich diesfalls kein Bedenken gefunden; Also ist obrigkeitlich und gerichtswegen dieser Erbkaufscontract ratificiret und confirmiret , in die reservierte constituierte und anglobte Hypothec conventirt und Kauffes Johann George Uhlmanns junior mit dem erkauften und obbeschriebenen elterlichen Groß Garten und Zubehör hinwieder erb- und eigenthümlich beliehen, ihme auch hierüber gegenwärtige Uhrkunde, unter Verwendung, des Gerichtssiegels und meiner des Gerichts Directors eigenhändigen Unterschrift vollzogen und gestätiget und solcher dem Kauf-Handels Buchefolium 291 regr in forma probante gleichlautend einverleibet worden. |
Nach Vorlesen dieses Vertrges waren Vater und Sohn damit einverstanden. ... verzichten auf Ausreden zu Bedingungen ... ... geben sich darauf die Hand ... Damit ist dieser Kaufvertrag gerichtlich bestätigt. Die Hypothek wird eingetragen. gesiegelt, unterschrieben und ins Gerichtsbuch übertragen |
So geschehen an ordentlicher Gerichts Stelle allhier und in Be... gnädiger Gerichts Herrschaft sowohl als auch Herrn Erbrichter Caspar Gottlob Müllers und denen Gerichtsschöppen, Carl Traugott Rudolphs, Johann Gottlob Gläsers, und Johann George Gensels Krumhermersdorff den 17. Marti 1778 L.S. Hochadliger Metzischer Gerichte allda und zum Lehn Hausse Zschopau Friedrich Tr.g..., Gerichts Director |
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