Gerichtsbücher Zschopau (Krumhermersdorf)

16.01.1788 Gutsverkauf
Johann Gottfried Uhlmann
an Karl Gottlob Uhlmann


Gerichtsbücher Zschopau Nr 114
Krumhermersdorfer Kauf- und Consensbuch 1767 - 1807, Bl. 400

Verkäufer: Johann Gottfried Uhlmann
Käufer: Karl Gottlob Uhlmann
Kaufpreis: 300 Gulden
Grenzen zu
den Nachbarn:
Oben:
Unten:
Vorn:
Hinten:
Allgemeine
Verpflichtungen:
 
Auszug:
(Versorgung der alten Vorbesitzer)

seinen Eltern auf Lebenszeit freyen Hausraum in der Oberstuben und der Kammer nebenan zu gestatten, und alljährlich zum Auszug:

  • 1 Füderchen Heu, und ein Stückchen Garten, so noch abzustecken ist
  • 1 Scheffel Korn, von Tenn
  • 1 Scheffel Hafer, in guten Acker zu säen, wozu Verkäufer den Saamen giebt
  • 1 Rüben und
  • 1 Krautbeet
  • 1 Viertel gedünkten Erdäpfel Acker
  • 1 Viertel Lein Acker
  • 1 Klafter Holz,
  • 1 Schragen Stöcke und
  • 2 Schock Reisig

Jedoch muß Verkäufer das Macherlohn geben, von Käufer aber ohne Entgelt angefahren werden muß.

Platz im Stall zur Haltung einer Kuhe und ein Stück vom Oberboden, zur Verwahrung des Futters geben und einräumen will

Anbey ist noch zu bemerken: wenn eines von beyden Auszügern verstirbt, dem überbleibenden Theil der gantze Hausraum und Auszug unverkürzt gegeben werden soll.

Sollte aber die Kuhe von Auszügern nicht mehr gehalten werden, so fällt das Füderlein Heu, der Scheffel gesäten Hafer und das Kraut- und Rübenbeet, auch das Stückchen Garten, gantz dem Käufer wieder heim, und giebt dafür alljährlich:

  • 5 Kannen Butter, Wolckensteiner Maaß
  • 2 Scheffel Hafer, vom Tennen
  • 1 Schock Käse und
  • ? Schock Eyer.

 

Johann Gottfried Ullmann [Anm], Großgärtner allhier, Verkäufer eines dann Karl Gottlob Ullmann 17 Jahr alt mit seinem acto gerichtlich bestätigten Vormunde Carl Gotthelf Oehmen, Schuhmacher und Mittelgärtner allhier und wurde beiderseits Contrahenten vorstehender Kauff-Aufsatz deutlich vorgelesen, wobey Verkäufer annoch wegen Regulierung der Kauff Summe folgendes abänderte: Nämlich es soll Käufer 200 Gulden zum Angelde bei Uibernahme des Großgartens und zwar folgender Gestalt erlegen: als

  • 90 Gulden baar
  • 10 Gulden Johann David Ullmann, dermalen Einwohner zu Wünschendorf,
  • 100 Gulden Käufers Geschwistern zur Ausstattung, als
    • 25 Gulden Johann Philipp Uhlmanen Cuirasier unter dem löblichen Regiment churfürstlicher Cuirassiers
    • 25 Gulden Johann Gottfried Uhlmannen, Leinwebern
    • 25 Gulden Marien Sophien geborene Ullmannin, und
    • 25 Gulden welche Käufer Karl Gottlob Uhlmann innen behält

Ferner aber: 300 Gulden zu Tageszeit-Geldern, jährlich 8 Gulden zu Michaelis nach erfolgter Uibernahme des Großgartens abzuführen, und damit bis zur völligen Tilgung zu continuieren, wobey Verkäufer die ausdrückliche Disposition getroffen, daß seine Ehefrau Hanna Sophie Ullmann diese 300 Gulden Tagezeitgelder in compensationem mutarum erhalten soll.

Um welches Kauf Pretium Käufer sothanen Großgarten nebst Zubehör käuflich angenommen, und die Kauf-Summe gesetzter maaßen zu bezahlen versprochen, Auch über dieses noch seinen Eltern auf Lebenszeit freyen Hausraum in der Oberstuben und der Kammer nebenan zu gestatten, und alljährlich zum Auszug:

  • Füderchen Heu, und ein Stückchen Garten, so noch abzustecken ist
  • 1 Scheffel Korn, von Tenn
  • 1 Scheffel Hafer, in guten Acker zu säen, wozu Verkäufer den Saamen giebt
  • 1 Rüben und
  • 1 Krautbeet
  • 1 Viertel gedünkten Erdäpfel Acker
  • 1 Viertel Lein Acker
  • 1 Klafter Holz, 1 Schragen Stöcke und 2 Schock Reisig, Jedoch muß Verkäufer das Macherlohn geben, von Käufer aber ohne Entgelt angefahren werden muß.
  • Platz im Stall zur Haltung einer Kuhe und ein Stück vom Oberboden, zur Verwahrung des Futters geben und einräumen will

Anbey ist noch zu bemerken: wenn eines von beyden Auszügern verstirbt, dem überbleibenden Theil der gantze Hausraum und Auszug unverkürzt gegeben werden soll. Sollte aber die Kuhe von Auszügern nicht mehr gehalten werden, so fällt das Füderlein Heu, der Scheffel gesäten Hafer und das Kraut- und Rübenbeet, auch das Stückchen Garten, gantz dem Käufer wieder heim, und giebt dafür alljährlich:

  • 5 Kannen Butter, Wolckensteiner Maaß
  • 2 Scheffel Hafer, vom Tennen
  • 1 Schock Käse und
  • ? Schock Eyer.

Uiberdies verspricht Käufer seiner Schwester, Marie Sophia Ullmannin, im Fall dieselbe vor der Uibernahme des Großgartens noch nicht verheyrathet sein sollte, bey deren Verheyrathung oder wann sie das 24. Jahr ihres Alters erreicht hat, von seinem erhaltenen Inventarien Kühen zweye davon zu geben; wäre sie aber vor der Uibernahme des Großgartens schon verheyrathet, und sie hätte diese zwey Kühe vom Vater schon erhalten, so soll Käufer anstatt der 4 Kühe nur zwey Kühe zum Inventario von Verkäufern erhalten.y

Endlich behält sich der Verkäufer zu wirthschaften vor, solange als es ihm gefällig ist. Und wenn er nicht mehr diesen Großgarten selbst verwalten wollte, so soll die Uibergabe desselben zu Walpurgis einmal geschehen.

Nachdem nun übrigens beiderseits Contrahenten mit dem verabhandelten und anjetzo wegen der Zahlungssummen abgeänderten Kaufkontrakt respective cum luratore ausdrücklich beharret, zu||| aber Verkäufer seynen Sohn quoad hunc actum, jedoch mit Vorbehalt kindlichen Respects, aus väterlicher Gewalt gelassen und manoipiret, nicht weniger Verkäufer die Lehn in Gerichts Hand aufgelassen, auch wegen der unbezahlten Kaufgelder die Hypothek an dem verkauften Grosgarten, samt Zubehör ausdrücklich sich vorbehalten, übrigens aber beide Theile um Confirmation des Kaufkontrakts geziemend gebeten.

Als ist in die der unbezahlten Kauf-Tagegelder halben reservirte und constituirte Hypotheck hiermit consentiret, Käufer mit dem erkauften Großgarten und Zubehör beliehen, sowohl dieser Kaufkontrakt unter Anwünschung göttlichen Segens in quantum juris confirmiret.

Friedrich Wilhelm Cornelius Köhler, Gerichtsdiener
Caspar Gottlob Müller, Erbrichter
Carl Gottlob Beyer und Johann Gotthold Winkler, Schöppen

Heutiges Deutsch ...