![]() |
Literatur Drucke |
![]() |
Holzordnung von 1560
urkundlich festgelegte Bestimmung, daß Krumhermersdorf und Gelenau auf das Schloß zu Zschopau Frondienste zu leisten haben" [und als Anmerkung dazu] Daß unser [Schloss]Wildeck vom Markgrafen Heinrich I. (919-936 n.Chr.) ... erbaut worden ist, ... [sind] urkundliche Unterlagen nicht zu erbringen ... einen leisen Hinweis hierfür (1) gibt nur, daß Beiträge und Fronen von Krumhermersdorf und Gelenau auf das Schloß Zschopau zu leisten waren, denn Heinrich I. hatte tatsächlich solches für die zu seiner Zeit erbauten Städte angeordnet.
1323 den Herren von Schellenberg, Zschopau aber denen von Waldenburg. Beide Herrschaften konnten einander nicht leiden, was sich in der lange dauernden Schellenberger Fehde äußerte. Und da sollen die einen ihre Bauern den anderen zum Frondienst geschickt haben? Wohl kaum!